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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer/in und auxilium canis gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/in auxilium canis den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Kursanbieterin zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

3. Vertragsinhalt
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der auf www.auxiliumcanis.ch beschriebenen Leistungsbeschreibungen.

4. Kurse / Gruppenspaziergänge / Events

  • Den Anweisungen der Trainer/in ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Während des Trainings gilt die Leinenpflicht. Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainer/in abgenommen werden.

  • Der Erfolg des Trainings hängt auch von den Teilnehmern/in ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.

  • auxilium canis und die Trainer/in behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere dem Trainingsbetrieb anzupassen.

  • auxilium canis und die Trainer/in behalten sich vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

  • Für Schäden an Mensch und/oder Tier, die aufgrund fehlerhafter Durchführung der gezeigten Übungen passieren, kann keine Haftung übernommen werden.

  • Für Schäden an Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer bzw. der Hunde wird keine Haftung übernommen.

  • Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist einzuhalten.

 

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für Einzelstunden oder Gruppenspaziergänge sind vom Teilnehmer zu Beginn der Einzelstunde/des Spazierganges zu entrichten. Bei Teilnahme an Kursen oder Events ist die Gebühr in der 1. Kursstunde/ zu Beginn des Events bar zu entrichten, oder vorab auf das Konto zu überweisen.

6. Kurszeiten
Die Kurs / Trainingszeiten ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Nimmt der Teilnehmer/in an einem vereinbarten und angebotenen Kurs / einer Trainingsstunde oder an einem vereinbarten und angebotenen Spaziergang nicht teil, kann er eine Nachholung dieser Kurs / Trainingsstunden oder Spazierganges nicht verlangen. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers richtet sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • auxilium canis und die Trainer/in behalten sich vor, den Unterricht/Spaziergang abzubrechen, soweit die Disposition des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. Die Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

  • auxilium canis und die Trainer/in behalten sich vor, das jeweilige Training aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird das Training, zu einem anderen Termin nachgeholt. Alternativ werden etwaig bereits für diesen Termin gezahlte Trainingsgebühren dem Teilnehmer/in auf Wunsch erstattet.

7. Haftpflichtversicherung, Anforderungen an das Tier
Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

Die Teilnehmer/in verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und ungezieferfrei ist an den Trainings / Spaziergängen teilzunehmen.

Über allfällige Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder Parasiten muss zwingend und umfassend informiert werden. Für Schäden, die durch Verschweigen derselben entstehen, haftet der Hundehalter.

Der Hund muss gechipt sein. Ein Impfausweis muss beim ersten Training vorgewiesen werden.

Die Haltebewilligung bei Listenhunden muss auf Anfrage vorgewiesen werden.


8. Haftung
I. Eine Haftung durch auxilium canis tritt nur ein, wenn ein Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht wurde oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch auxilium canis zurückzuführen ist.

II. Haftet auxilium canis gemäss Abs. I. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nur aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Kursanbieterin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

III. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. I. und II. gelten sinngemäss auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kursanbieterin.

IV. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Kursanbieterin zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Teilnehmers. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

V. Die gesetzliche Haftung des Tierhalters und des Teilnehmers bleibt von obigen Regelungen unberührt. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden von obigen Regelungen ebenfalls nicht zum Nachteil des Teilnehmers geändert.

Stand: 07.11.2023

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